Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und personalisierten Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Benutzung unserer Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unseren Cookie Hinweis für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie zu löschen oder zu blockieren. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt, oder Sie haben möglicherweise den Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verlangt von einem Unternehmen, aktienbasierte Vergütungsgeschäfte (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungsrechte) in ihren Abschlüssen, einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, zu erkennen Parteien in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Für aktienbasierte Vergütungen und aktienbasierte Vergütungen sowie diejenigen, bei denen das Unternehmen oder der Lieferant eine Auswahl an Barmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten hat, werden spezielle Anforderungen berücksichtigt. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 ausgegeben und erstmals auf Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht Kommentarschluss 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB fordert Stellungnahmen zum G41-Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht Kommentierungsfrist 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (Änderung von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Geändert durch Verbesserungen der IFRS (Anwendungsbereich von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Geändert durch Konzernbezogene aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Geändert durch Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden beginnend am oder nach dem 1. Juli 2014 Geändert durch Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergü - tungstransaktionen (Änderungen von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interpretationen Zu prüfende Änderungen Zusammenfassende Darstellung von IFRS 2 Deloitte IFRS Global Office hat eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens zu IFRS 2 Share-based Payment 2007 (PDF 748k, 128 Seiten) veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur die Detailbestimmungen des IFRS 2, sondern auch die Anwendung in vielen Praxisfällen. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der aktienbasierten Vergütungen in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. In diesem Leitfaden teilt Deloitte jedoch gemeinsam mit Ihnen unseren Lösungsansatz, der unserer Ansicht nach dem Ziel des Standards entspricht. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters Eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2 finden Sie in einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k). Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder Verbindlichkeiten für Beträge erhält, die auf dem Preis der Gesellschaftsanteile oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens beruhen . Die Rechnungslegungsanforderungen für die aktienbasierte Vergütung hängen von der Abwicklung der Transaktion ab, dh von der Emission von (a) Eigenkapital, (b) Barmitteln oder (c) Eigenkapital oder Barmitteln. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Aktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele von Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechten) von markt - oder nichtmarktbezogenen abhängen kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Befreiung für private oder kleinere Unternehmen. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen nutzen, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen des allgemeinen Anwendungsbereichs: Erstens sollte die Ausgabe von Anteilen an einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Mitarbeiterdienstleistungen unterschieden werden. Zudem behandelt IFRS 2 keine anteilsbasierten Vergütungen im Rahmen der Ziffern 8-10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Präsentation. Oder die Ziffern 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für marktbasierte Derivatkontrakte angewandt werden, die in Aktien oder Aktienrechten abgewickelt werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungsvorgänge, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Ausgabe zusätzlicher Aktien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich. Ansatz und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten erfordert eine Erhöhung des Anteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass der Verrechnungsbetrag aufwandswirksam ist, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen kein Vermögenswert darstellt. Der Aufwand ist zu erfassen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechte auf Aktien zu kaufen Inventar als eine Erhöhung der Inventur präsentiert werden und würde nur dann aufgewendet werden, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgabe von vollständig in Anspruch genommenen Aktien oder Aktienrechten auf vergangene Leistungen zurückzuführen ist, wobei der volle Zeitwert des beizulegenden Zeitwertes sofort er - forderlich ist. Die Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter mit etwa einer dreijährigen Sperrfrist gilt als Dienstleistung über den Erdienungszeitraum. Daher sollte der beizulegende Zeitwert der am Tag der Zuteilung ermittelten anteilsbasierten Vergütung über den Erdienungszeitraum aufgewandt werden. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen, die auf Aktien basieren, gleich dem Vielfachen der gesamten beizulegenden Zeitwerte und dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente. Kurz gesagt, es gibt Abstimmung bis zu reflektieren, was passiert während der Vesting-Periode. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung mit aktienbasierter Vergütung eine marktbezogene Performance-Bedingung aufweist, wird der Aufwand weiterhin erfasst, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel zeigt eine typische aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiteraktienoption Die Gesellschaft gewährt insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen) am 1. Januar 20X5. Diese Optionen bestehen zum Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 Jahren einen beizulegenden Zeitwert aufweist. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle 100 Optionen am 30. Juni 20X5 - dem Ende der ersten sechsmonatigen Zwischenberichterstattung - anstehen Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Je nach Art der anteilsbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der ausgegebenen Aktien oder Aktienrechte oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden. Grundsätzlich sollten Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens eingehen, mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen Personen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Bei der Bewertung von Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie Geschäfte mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu bewerten. Bei der Messung der Fair Value - Waren und Dienstleistungen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, sollte der beizulegende Zeitwert am Tag des Erhalts dieser Waren oder Dienstleistungen geschätzt werden. Messanleitung. Für nach dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente gemessene Waren oder Dienstleistungen legt IFRS 2 fest, dass bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der Aktien oder Optionen am relevanten Bewertungstag (soweit nicht anders ausgewiesen) grundsätzlich Ausübungsbedingungen nicht berücksichtigt werden über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transaktionsbetrages einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt, so dass letztlich der für Gegenstände oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente anerkannte Betrag auf der Eigenkapitalausstattung beruht Instrumente, die schließlich Weste. Mehr Messführung. IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, soweit verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, zu berücksichtigen sind. In Ermangelung von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messetag in einem Arrestgeschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Nach IFRS 2 ist die aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zu bewerten. IFRS 2 erlaubt die Verwendung des inneren Wertes (dh des beizulegenden Zeitwerts der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist jedoch nicht einfach am Tag der Gewährung gemessen. Ein Unternehmen müsste an jedem Berichtsstichtag bis zur endgültigen Abwicklung den inneren Wert neu bewerten. Leistungsbedingungen. IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Performance-Bedingungen und den nicht marktorientierten Performance-Bedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Gesellschaftskapitals beziehen, wie z. B. die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Unternehmenspreises mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Marktbezogene Performance-Bedingungen werden in die zeitpunktbezogene Fair-Value-Bewertung einbezogen (ähnlich werden nicht-vesting Bedingungen bei der Bewertung berücksichtigt). Der Fair Value der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen, die stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungstransaktors einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt werden Berichtigt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eigenkapitalinstrumente gehandelt werden. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklusänderungen s die Definitionen der Ausübungsbedingungen und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung (die vorher Bestandteil der Definition der Ausübungsbedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Streichungen und Abschlüsse Die Feststellung, ob eine Änderung der Bedingungen Auswirkungen auf den bilanzierten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide zu dem Umstellungszeitpunkt bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, zu denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann Auswirkungen auf die zu erfassenden Aufwendungen haben. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Leitlinien für Änderungen auch für Instrumente gelten, die nach dem Ausübungszeitpunkt geändert wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente höher ist als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Verringerung des Ausübungspreises oder Ausgabe zusätzlicher Instrumente), wird der Inkrementalbetrag über die verbleibende Wartezeit analog zum Original erfasst Menge. Erfolgt die Änderung nach Ablauf der Sperrfrist, so wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente unter dem beizulegenden Zeitwert der Altinstrumente liegt, sollte der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als unverändert bewertet werden. Die Streichung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als eine Beschleunigung des Erdienungszeitraums verbucht, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der sonst verrechnet worden wäre, unverzüglich zu erfassen ist. Alle Zahlungen, die mit der Annullierung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) getätigt werden, sollten als Rückkauf einer Beteiligung bilanziert werden. Jegliche über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für aufgegebene Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die umgesetzten Eigenkapitalinstrumente als Änderungen berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der ersetzten Eigenkapitalinstrumente wird zum Gewährungszeitpunkt bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert werden, bestimmt wird. Offenlegung Geforderte Angaben: Art und Umfang der anteilsbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Berichtszeitraums die Wirkung der Aktie bestimmt wurden - basierten Zahlungsvorgängen auf das Ergebnis der Periode für den Zeitraum und seine Finanzlage. Inkrafttreten IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Überleitung Sämtliche nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die noch nicht am Tag des Inkrafttretens von IFRS 2 bestehen, werden nach den Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Die Gesell - schaften sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Dieser IFRS auf andere Eigenkapitalinstrumente, wenn (und nur wenn) das Unternehmen zuvor den Marktwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich offengelegt hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Zuwendungen von Die den Anforderungen des IFRS 2 entsprechen. Die Anpassung, die diese Änderung widerspiegelt, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für die früheste dargestellte Periode dargestellt. IFRS 2 ändert § 13 der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungsvorgänge einzuführen. Ähnlich wie Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, müssen Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, der vor dem späteren Zeitpunkt (a) dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und b) dem 1. Januar 2005 besteht. Ein Erstanwender kann beschließen, IFRS 2 früher nur anzuwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Aktie offen gelegt hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Abweichungen zum FASB-Statement 123 Revised 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte der US FASB die FASB-Statement 123 (überarbeitete 2004) Aktienbasierte Vergütung. Gemäß Statement 123 (R) sind die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsvorgänge im Abschluss anzugeben. Klicken Sie für FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe seines Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in dem die wichtigsten Konzepte der FASB-Erklärung Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB beschrieben, das zusammen mit dem neuen Statement: Q22 veröffentlicht wird. Ist die Erklärung mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Aussage ist weitgehend mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Anteilsbasierte Vergütung, konvergent. Die Aussage und der IFRS 2 haben das Potenzial, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Nichtmitgliedern. Demgegenüber verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Gewährung von Aktienoptionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten an Nichtmit - glieder zu einem früheren Zeitpunkt (1) dem Zeitpunkt, zu dem eine Verpflichtungsermächtigung durch die Gegenpartei zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, oder (2) An dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien, um festzustellen, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 eine Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht als Anpassungskosten im Sinne der Erklärung angesehen. IFRS 2 wendet dieselben Maßanforderungen an Mitarbeiteraktienoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Einheit ist. Die Erklärung verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Unternehmenspreises zu bewerten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionen und ähnliche Instrumente zu einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines entsprechenden Branchenindexes verwendet. In Steuerhoheitsgebieten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert von Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, ist nach IFRS 2 keine latenten Steueransprüche für die Vergütungskosten im Zusammenhang mit der Zeitwertkomponente des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes zu erfassen vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert aufweisen, der steuerlich abzugsfähig ist. Daher wird ein Unternehmen, das eine at-the-money Aktienoption an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, Steuereffekte nicht anerkennen, bis diese Auszahlung in-the-money ist. Demgegenüber erfordert die Aufstellung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Vergabe. Die Auswirkungen nachfolgender Kursrückgänge (oder fehlende Erhöhung) spiegeln sich in der Bilanzierung der latenten Steueransprüche nicht wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Effekte der nachfolgenden Erhöhungen, die über steuerliche Vorteile hinausgehen, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Aussage erfordert einen Portfolioansatz bei der Ermittlung von steuerlichen Mehrwertsteigerungen von Kapitalbeteiligungen, die zum Ausgleich von Abschreibungen von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. Somit werden einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern, die in der Kapitalflussrechnung in der Kapitalrücklage erfasst werden, in der Ermittlung des Nettoertrages nach IFRS 2 erfasst. Abweichungen zwischen der Statement und IFRS 2 können in Zukunft weiter reduziert werden, wenn das IASB Und die FASB prüfen, ob sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um ihre jeweiligen Rechnungslegungsstandards für aktienbasierte Vergütungen weiter zu konvergieren. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde das Personal Accounting Bulletin 107, das sich mit Schätzungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von Aktiengesellschaften nach dem FASB-Statement 123R Share-Based befasst Zahlung. Für Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Bewertungen gemäß Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. SAB 107 enthält Leitlinien für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Nichtmitgliedstaaten, den Übergang von nicht öffentlichem zu öffentlichem Unternehmensstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwartete Volatilität und erwartete Laufzeit), die Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung ausgegeben werden Vereinbarungen, die Einstufung von Vergütungsaufwendungen, Non-GAAP-Finanzkennzahlen, erstmalige Anwendung von Statement 123R in einer Zwischenberichtsphase, Aktivierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die steuerlichen Auswirkungen von aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, über die Änderung von Mitarbeiteraktienoptionen vor Annahme der Statement 123R und über Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) im Anschluss an die Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen Statement 123R und IFRS 2 gibt, die zu einem Abstimmungsposten führen würden: Frage: Gibt es nach Ansicht der Mitarbeiter Unterschiede in den Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einer Überleitungsposition nach Ziffer 17 oder 18 des Formulars 20-F führen würden. Interpretive Response: Die Mitarbeiter sind der Auffassung, dass die Anwendung der Leitlinien nach IFRS 2 in Bezug auf die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen würde im Allgemeinen zu einer Fair Value-Bewertung führen, die mit dem Fair Value-Ziel in der Konzernrechnung 123R übereinstimmt. Dementsprechend vertritt das Personal die Auffassung, dass die Anwendung der Messungsrichtlinie für die Statement 123Rs im Allgemeinen nicht zu einem Überleitungsposten führen würde, der gemäß § 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen Privatemittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen des IFRS 2 für Aktien erfüllt hat Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Allerdings erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Leitlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Positionen führen können. Bear, Stearns Studie zum Einfluss von Aktienoptionen in den USA Wenn US-Aktiengesellschaften im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen aufzuwenden, wie dies im Rahmen der FASB-Statement 123R Share-Based Payment erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: das gemeldete Ergebnis nach Steuern im Jahr 2004 aus fortgeführten Aktivitäten der SampP 500-Gesellschaften wäre um 5 reduziert worden, und 2004 hätten NASDAQ 100 nach Steuern das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie von der Equity Research-Gruppe bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die Aufwendungen für Mitarbeiteraktienoptionen auf das Ergebnis 2005 der US-amerikanischen Unternehmen haben werden. Die Bear, Stearns-Analyse basierte auf den Aktienoptionsauskünften von 2004 in den zuletzt eingereichten 10Ks der Gesellschaften, die am 31. Dezember 2004 SampP 500 und NASDAQ 100 Bestandteile waren. Die Ergebnisse der Studie zeigen die Ergebnisse nach Unternehmen, nach Sektoren und nach Industrie. Die Besucher von IAS Plus werden wahrscheinlich die Studie von Interesse finden, da die Anforderungen von FAS 123R für öffentliche Unternehmen denen von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Wir danken Bear, Stearns für die Genehmigung, die Studie über IAS Plus zu veröffentlichen. Der Bericht bleibt Copyright Bär, Stears amp Co. Inc. alle Rechte vorbehalten. Klicken Sie hier, um den Ergebniseffekt 2004 auf dem SampP 500 amp NASDAQ 100 Ergebnis (PDF 486k) herunterzuladen. November 2005: Standard Amp Poors Studie über die Auswirkungen von Aktienoptionen Im November 2005 veröffentlichte Standard Amp Poors einen Bericht über die Auswirkungen der Ausgabe von Aktienoptionen auf die SampP 500 Unternehmen. FAS 123 (R) erfordert die Ausgabe von Aktienoptionen (obligatorisch für die meisten SEC-Registranten im Jahr 2006). IFRS 2 ist nahezu identisch mit FAS 123 (R). SampP gefunden: Option Kosten reduzieren SampP 500 Ergebnis von 4,2. Die Informationstechnologie ist am stärksten betroffen, so dass die Erträge um 18 PE-Verhältnisse für alle Sektoren reduziert werden, aber unter dem historischen Durchschnitt bleiben werden. Die Auswirkung der Optionsausgaben auf die Standard Amp Poors 500 ist spürbar, aber in einem Umfeld mit Rekordgewinnen, hohen Margen und historisch niedrigen betrieblichen Preis-Gewinn-Verhältnissen ist der Index seit Jahrzehnten in seiner besten Position, um den zusätzlichen Aufwand zu absorbieren . SampP nimmt mit jenen Firmen auf, die versuchen, das Ergebnis vor Abzug von Aktienoptionsaufwendungen und mit jenen Analytikern zu betonen, die Optionsausgaben ignorieren. Der Bericht hebt hervor, dass: Standard amp Poors in allen Ertragswerten über alle Geschäftsbereiche hinweg einen Optionsposten erfassen und berichten wird. Dazu gehören das operative Geschäft, wie berichtet und Core, und es gilt für seine analytische Arbeit in den SampP Domestic Indizes, Aktien Reports, sowie seine Vorwärts-Schätzungen. Es enthält alle seine elektronischen Produkte. Die Investment-Community profitiert von klaren und konsistenten Informationen und Analysen. Eine konsequente Ertragsmethodik, die auf anerkannten Rechnungslegungsstandards und - verfahren aufbaut, ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Durch die Unterstützung dieser Definition trägt Standard Amp Poors zu einem zuverlässigeren Investitionsumfeld bei. Die aktuelle Debatte über die Darstellung von Gewinnausschüttungen, die Optionsausgaben ausschließen, in der Regel als Non-GAAP-Ergebnis bezeichnet, spricht mit dem Kern der Corporate Governance. Darüber hinaus werden viele Aktienanalysten dazu ermutigt, ihre Schätzungen auf Non-GAAP-Erträge zu stützen. Während wir nicht erwarten, dass die EBBS (Earnings Before Bad Stuff) Pro-forma-Erträge von 2001 wiederholt werden, hängt die Fähigkeit, Fragen und Sektoren zu vergleichen, von einem akzeptierten Satz von Rechnungslegungsregeln ab, die von allen beobachtet werden. Um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen, benötigt die Investorengemeinschaft Daten, die den anerkannten Rechnungslegungsverfahren entsprechen. Von noch mehr Sorge ist die Auswirkung, die solche alternative Darstellung und Berechnungen auf das reduzierte Maß an Vertrauen und Vertrauen Investoren in der Unternehmensberichterstattung haben könnte. Die Corporate-Governance-Ereignisse der letzten zwei Jahre haben das Vertrauen vieler Investoren, Vertrauen, das Jahre dauern wird, um zurück zu verdienen erodiert. In einer Ära des sofortigen Zugangs und sorgfältig scripted Investorenfreigaben ist Vertrauen jetzt ein Hauptausgabe. Januar 2008: Änderung von IFRS 2 zur Klärung von Ausübungsbedingungen und Stornierungen Am 17. Januar 2008 hat das IASB endgültige Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht, um die Ausübungsbedingungen und Stornierungen wie folgt zu klären: Die Ausübungsbedingungen gelten ausschließlich für Dienst - und Leistungsbedingungen . Andere Merkmale einer anteilsbasierten Vergütung sind keine Ausübungsbedingungen. Nach IFRS 2 sollten Merkmale einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingungen darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütung einbezogen werden. Der Marktwert beinhaltet auch marktbedingte Ausübungsbedingungen. Alle Stornierungen, ob vom Unternehmen oder von anderen Parteien, sollten die gleiche Buchhaltungs-Behandlung erhalten. Nach IFRS 2 wird eine Aufhebung von Eigenkapitalinstrumenten als eine Beschleunigung der Erdienungsperiode berücksichtigt. Daher wird jeder Betrag, der nicht berücksichtigt wurde, sofort verrechnet. Sämtliche Zahlungen mit der Kündigung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) werden als Rückkauf einer Beteiligung verbucht. Eine Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente wird als Aufwand erfasst. Der Verwaltungsrat hatte die Änderung in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in der die Änderungen zu IFRS 2 für Ausübungsbedingungen und Stornierungen (PDF 126k) erläutert werden. Juni 2009: IASB ändert IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen im Konzernabschluss, zieht IFRICs 8 und 11 zurück Am 18. Juni 2009 gab das IASB Änderungen an IFRS 2 anteilsbasierte Vergütungen bekannt, die die Bilanzierung von bargeldbezahlten, Basierten Zahlungsverkehr. Die Änderungen klären, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern in ihrem eigenen Jahresabschluss einige aktienbasierte Vergütungsregelungen berücksichtigen sollte. In diesen Vereinbarungen erhält die Tochtergesellschaft Waren oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, aber ihre Muttergesellschaft oder eine andere Einrichtung in der Gruppe muss diese Lieferanten zahlen. Die Änderungen stellen klar, dass: Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese Waren oder Dienstleistungen berücksichtigen, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die Transaktion abschließt und ob die Transaktion in Aktien oder in bar erfolgt . In IFRS 2 hat ein Konzern die gleiche Bedeutung wie in IAS 27 Konzern - und separate Einzelabschlüsse. Das heißt, es umfasst nur eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Die Änderungen von IFRS 2 enthalten auch Leitlinien, die zuvor in IFRIC 8 Geltungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2Group - und Treasury-Share-Transaktionen enthalten sind. Infolgedessen hat das IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen und rückwirkend anzuwenden sind. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Klicken Sie für IASB Pressemitteilung (PDF 103k). Juni 2016: IASB klärt die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungen Am 20. Juni 2016 hat der International Accounting Standards Board (IASB) endgültige Änderungen an IFRS 2 veröffentlicht, die die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergü - tungstransaktionen präzisieren - abgesetzte aktienbasierte Vergütungstransaktionen, die eine Performance-Bedingung beinhalten. IFRS 2 enthielt bislang keine Hinweise darauf, wie sich die Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert von Verbindlichkeiten für aktienbasierte Barausgleichszahlungen auswirken. IASB hat jetzt eine Anleitung hinzugefügt, die die Rechnungslegungsanforderungen für in bar geleistete anteilsbasierte Vergütungen einführt, die demselben Ansatz folgen, wie er für Aktienbezogene aktienbasierte Vergütungen verwendet wird. Klassifizierung von aktienbasierten Vergütungsgeschäften mit Nettoabwicklungsmerkmalen IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 eingeführt, so dass eine aktienbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die aktienbasierte Vergütungsvereinbarung net abschließt, in voller Höhe als eigenkapitalähnlich eingestuft wird, Basierte Vergütung hätte als "equity-settled" eingestuft, wenn sie nicht die Netto-Settlement-Funktion enthalten hätte. Bilanzierung von Änderungen von aktienbasierten Vergütungsgeschäften von Barausgleich bis zu Eigenkapitalinstrumenten Bisher hat IFRS 2 nicht ausdrücklich auf Situationen eingegangen, in denen sich eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich in eine aktienbasierte Vergütung aufgrund von Änderungen an der aktienbasierten Vergütung ändert die AGB's. The IASB has intoduced the following clarifications: On such modifications, the original liability recognised in respect of the cash-settled share-based payment is derecognised and the equity-settled share-based payment is recognised at the modification date fair value to the extent services have been rendered up to the modification date. Any difference between the carrying amount of the liability as at the modification date and the amount recognised in equity at the same date would be recognised in profit and loss immediately. Material on this website is 2017 Deloitte Global Services Limited, or a member firm of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, or one of their related entities. See Legal for additional copyright and other legal information. Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee (DTTL), its network of member firms, and their related entities. DTTL and each of its member firms are legally separate and independent entities. DTTL (also referred to as Deloitte Global) does not provide services to clients. Please see deloitteabout for a more detailed description of DTTL and its member firms. Correction list for hyphenation These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line. Brand Valuation News Employee stock option valuation under IFRS 2 IFRS 2, Share-based Payment requires companies to measure the fair value of the employee stock options granted to employees, as this article explains. Einführung in die Mitarbeiterbeteiligungsbewertung nach IFRS 2 IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung setzt konzerninterne Gesellschaften voraus, den beizulegenden Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Mitarbeiterbezugsrechte zu messen und diesen Betrag als Aufwand zu erfassen. In diesem Beitrag stellen wir die wesentlichen Elemente der Mitarbeiterbeteiligungsbewertung nach IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung, vor. Eine Option bezieht sich auf das Recht, einen Vermögenswert zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen oder eine Zahlung zu erhalten. Die Mitarbeiteraktienoption ist eher ein Recht als eine Verpflichtung, so dass der Eigentümer einer Aktienoption die Option nicht ausüben wird, wenn es nicht rentabel ist, dies zu tun. Ein lsquocallrsquo Option ist das Recht, ein Vermögenswert zu kaufen, und ein lsquoputrsquo Option ist das Recht, eine Option zu verkaufen. Mitarbeiteraktienoptionen sind häufig, aber nicht immer, Call-Optionen über die Aktien der beschäftigenden Gesellschaft. Aktienbeteiligung nach IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung Der beizulegende Zeitwert einer Option nach IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung, ist der Betrag, für den die Option ausgetauscht, eine Schuld beglichen oder ein gewährtes Eigenkapitalinstrument ausgetauscht werden könnte, Zwischen sachverständigen, vertragswilligen und vertragswilligen Geschäftspartnern. Die Bewertung der Barausgleichszahlungen von Mitarbeitern unter - scheidet sich von der Bewertung von Aktienbezugsrechten, bei denen es sich um Eigenkapitalinstrumente handelt oder bei denen eine Wahlmöglichkeit besteht Optionsaussteller oder Inhaber. IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der Optionen, die als Barausgleich betrachtet werden, zu jedem Stichtag aktualisiert wird. Für den Fall, dass die Mitarbeiteraktienoptionen im Eigenkapital IFRS 2 berücksichtigt werden, erfordert die aktienbasierte Vergütung konforme Unternehmen, den beizulegenden Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Mitarbeiterbezugsrechte erst am Tag der Gewährung zu bewerten. Companies must then recognise the aggregate fair value of the employee stock option for the best estimate of the number of equity-settled options expected to vest. Der Gesamtaufwand basiert somit auf der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach der folgenden Formel ausgegeben werden: Fair Value x Anzahl der erwarteten Weste Die Anzahl der erwarteten Währung kann revidiert werden, wenn nachfolgende Informationen darauf hindeuten, dass die zu erwartende Währung von früheren Schätzungen abweicht . Anpassungen können dann ggf. an den in den nachfolgenden Geschäftsjahren erfassten Aufwendungen vorgenommen werden. Da die Fair Value Komponente des Equity Settled Mitarbeiteraktienoptionswertaufwandes nicht aktualisiert wird, ist es wichtig, diesen Wert korrekt und mit Genauigkeit und Präzision zu ermitteln. Entscheidend für eine korrekte Mitarbeiterbeteiligungsbewertung ist es, alle relevanten und wesentlichen Annahmen zu berücksichtigen und anschließend ein Bewertungsmodell zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zu wählen, der diese Annahmen widerspiegelt. Ausübungsbedingungen gemäß IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung Ausübungsbedingungen sind Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausübung von Optionsrechten hat und somit erhebliche Auswirkungen auf den Optionswert haben kann. Zu den Voraussetzungen für den Ausübungsvertrag gehören unter anderem die Bedingungen für die Erfüllung eines bestimmten Zeitraums und Leistungsvoraussetzungen, die die Erfüllung bestimmter Leistungsziele erfordern (z. B. eine bestimmte Erhöhung des Unternehmenserfolgs über einen bestimmten Zeitraum). Sofern die gewährten Mitarbeiterbezugsrechte unverfallbar sind, wird der Aufwand vollständig erfasst. Wenn die Mitarbeiteraktienoptionen nicht unverfallbar sind, geht die Gesellschaft davon aus, dass die zu erbringenden Leistungen (im Austausch für den Erhalt der gewährten Optionen) über den Erdienungszeitraum eingetreten sind, wobei der Aufwand gleichmäßig über den Zeitraum der Ausübungsperiode verteilt wird. IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung unterscheidet zwischen der Behandlung von Markt - und nicht marktorientierten Performancevesting-Bedingungen. Market-Vesting-Bedingungen sind jene, die mit dem Marktpreis eines Unternehmens verbunden sind, wie zum Beispiel die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Aktienkurses der Gesellschaft mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind marktbasierte Leistungsbedingungen zu berücksichtigen. Nicht marktübliche Ausübungsbedingungen wie Ertragsziele oder Aktienaktien können bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten bei einer Mitarbeiterbeteiligung nicht berücksichtigt werden. Stattdessen spiegeln sich die nicht marktorientierten Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der erwarteten Eigenkapitalinstrumente wider. Zusammenfassung Die Intention von IFRS 2, die aktienbasierte Vergütung, entspricht in ihrer Forderung dem Service der Mitarbeiter mit dem Aufwand der Vergütung. Im Falle von Mitarbeiteraktienoptionen ist der Wert dieser Vergütung in der Regel abhängig von der erbrachten Leistung und anderen Elementen. Wenn Sie weitere Informationen zu einem bestimmten Markenwert-Thema erhalten möchten, rufen Sie uns bitte unter 44 (0) 20 7089 9236 an oder senden Sie uns eine E-Mail. Besuchen Sie auch IP Review für eine monatliche Zusammenfassung von IP-relevanten Nachrichten. Archiv nach Jahr Marke Bewertung Geschichten x1F4F0 Top 5 Marke Bewertungsgeschichten Warum Kanzleien sind wie Cocktails Von Cobbetts zu Cosmopolitans: Kanzleien sind wie Cocktails, behauptet Markenforschung Rechtsanwälte sollten auf ihre Marken suchen, um ihre Zukunft zu sichern haben kleine Kanzleien haben eine Marke Solicitors Journal: Ein unschuldiger Fehler Brand Valuation News Die Power 100, 2015 steht ab sofort auf drinkspowerbrands zum Download bereit. Auch im zehnten Jahr blickt diese Ausgabe auf die Trends der letzten zehn Jahre zurück. XF611 Social Media Markenbewertung News Copyright copy2003-2017 Intangible Business Limited. Alle Rechte vorbehalten Cookies auf dieser Website Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen die besten Erfahrungen auf unserer Website geben. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Einstellungen fortfahren, gehen Sie davon aus, dass Sie gerne alle Cookies auf dieser Website erhalten. Wenn Sie möchten, können Sie die Cookie-Einstellungen jederzeit ändern, indem Sie hier klicken. You can hide this statement by clicking hereOptions and the Deferred Tax Bite Implementation of FASB Statement no. 123(R) goes beyond selecting a method to value employee stock options. CPAs also must help companies make the necessary tax accounting adjustments to properly track the tax benefits from stock-based compensation. Statement no. 123(R) requires companies to use deferred tax accounting for employee stock options. An options tax attributes determine whether a deductible temporary difference arises when the company recognizes the option-related compensation expense on its financial statements. Companies will treat nonqualified and incentive options differently. Companies that did not follow the fair value approach of Statement no. 123 must establish an opening pool of excess tax benefits for all awards granted after December 15, 1994, as if the company had been accounting for stock options under this statement all along. To do this CPAs must do a grant-by-grant analysis of the tax effects of options granted, modified, settled, forfeited or exercised after the effective date of Statement no. 123. Certain unusual situations may require special handling. These include cases in which employees forfeit an option before it is vested, the company cancels an option after vesting or an option expires unexercised, typically because it is underwater. CPAs also need to be cautious of possible pitfalls when options are underwater, when the company operates in other countries with different tax laws or has a net operating loss. Calculating the beginning APIC pool and the ongoing tax computations required by Statement no. 123(R) is a complex process requiring careful recordkeeping. The newly approved simplified method adds yet another set of computations companies need to perform. CPAs should encourage companies to begin making these calculations as soon as possible as some require tracking down historical information. Nancy Nichols, CPA, PhD, is associate professor of accounting at James Madison University in Harrisonburg, Va. Her e-mail address is nicholnbjmu. edu . Luis Betancourt, CPA, PhD, is assistant professor of accounting at James Madison University. His e-mail address is betanclxjmu. edu . ouve made the necessary valuation methodology decision and helped the company select an adoption method. Now its time to sit back and relax while other companies struggle to finish implementing FASB Statement no. 123 (revised), Share-Based Payment. But wait. Before you get too comfortable, there are other concerns companies that issue stock-based compensation must deal with. While valuation issues have received the lions share of the attention, CPAs also must help unwary companies cope with Statement no. 123(R)s tax implications. Change Is Inevitable In anticipation of mandatory expensing of stock options, 71 of companies were revising or planning to revise their long-term employee incentive programs. Source: Hewitt Associates, Lincolnshire, Ill. hewitt. The tax rules under Statement no. 123(R) are complex. They require tracking tax benefits from stock-based compensation on a grant-by-grant and country-by-country basis. Plus, to reduce the income statement impact of future transactions, companies need to prepare a 10-year history of stock option activity to determine the amount of the additional-paid-in-capital (APIC) pool. This article describes the relevant tax and accounting so CPAs can help employers and clients comply with the new requirements more easily. THE BACKGROUND FASB issued Statement no. 123(R) in December 2004. Under the earlier Statement no. 123, companies had the choice of accounting for share-based payments using the intrinsic value method of APB Opinion no. 25, Accounting for Stock Issued to Employees, or a fair value method. Most used the intrinsic value method. Statement no. 123(R) eliminated that choice and requires companies to use the fair value method. To estimate the fair value of employee options, companies must use an option-pricing model such as Black-Scholes-Merton or lattice. In addition to selecting a pricing model, companies need to consider the deferred tax accounting impact of expensing options based on fair value. With FASB Staff Position no. 123(R)-3 allowing most companies until at least November 11, 2006, to determine a method for computing the pool of excess tax benefits, there is still time for CPAs to help companies prepare for the deferred tax issues Statement no. 123(R) creates. DEFERRED TAX ACCOUNTING Statement no. 123(R) requires companies to use deferred tax accounting for employee stock options. An options tax attributes will determine whether a deductible temporary difference will arise when a company recognizes the option-related compensation expense on its financial statements. Nonqualified stock options (NQSOs). When a company grants an employee an NQSO, it recognizes the related compensation expense and records a tax benefit equal to the compensation expense multiplied by the companys income tax rate. This creates a deferred tax asset because the company is taking a financial statement deduction that is not currently deductible for income tax purposes. When an employee exercises an NQSO, the company compares the allowable tax deduction with the related financial statement compensation expense computed earlier and credits the tax benefit associated with any excess tax deduction to APIC. In other words, CPAs should compare the actual tax benefit with the deferred tax asset and credit any excess to stockholders equity instead of to the income statement. If the tax deduction is less than the financial statement compensation expense, the write-off of the remaining deferred tax asset is charged against the APIC pool. If the amount exceeds the pool, the excess is charged against income. A companys deferred tax asset usually differs from its realized tax benefit. Think of the deferred tax asset as an estimate based on the compensation cost recorded for book purposes. Companies should not expect the deferred tax asset to equal the tax benefit they ultimately receive. Exhibit 1 illustrates the accounting for NQSOs and deferred taxes. On January 1, 2006, XYZ Corp. grants Jane Smith options on 100 shares. The options have an exercise price of 10 (stock price on date of grant), vest at the end of three years and have a fair value of 3. All the options are expected to vest. Thus, the compensation cost to be recognized over the three year period is 300 (100 options X 3). Assuming a tax rate of 35, the same journal entries would be made each year in 2006, 2007 and 2008 to record compensation cost and the related deferred tax: Dr. Compensation Cost Cr. Additional paid-in capital (To recognize compensation cost) Dr. Deferred tax asset (To recognize a deferred tax asset for the temporary difference related to compensation cost) At the end of 2008 the balance in the deferred tax asset is 105 and 300 in additional paid-in capital. Assume Smith exercises her options in 2009 when the stock price is 30 per share. If XYZs common stock is no-par stock it would record the exercise as follows: THE APIC POOL Statement no. 123(R) provides two transition alternatives: the modified prospective method and the modified retrospective method with restatement. In addition, Staff Position no. 123(R)-3, which FASB posted on its Web site on November 11, 2005, offers a third simplified option. In all cases CPAs must help companies calculate the amount of eligible excess tax benefits (the APIC pool) on the adoption date. This is important because is helps avoid an additional income statement hit to earnings for future option exercises or cancellations. Companies that did not follow the fair value approach of the original Statement no. 123 must establish an opening pool of excess tax benefits included in APIC related to all awards granted and settled in periods beginning after December 15, 1994, as if the company had been accounting for stock awards under the Statement no. 123 approach all along. These companies also should determine what their deferred tax assets would have been had they followed Statement no. 123s recognition provisions. If, after adopting Statement no. 123(R), a companys book expense on an option exercise is greater than the tax deduction, the difference, adjusted for taxes, is applied against the existing APIC pool. It does not have an impact on the current-year financials. Without the APIC pool, the tax-adjusted difference would be an additional income statement expense. Obviously, calculating the beginning APIC pool and the deferred tax asset will take some time. CPAs must do a grant-by-grant analysis of the tax effects of all options granted, modified, settled, forfeited or exercised after the effective date of the original Statement no. 123. (That statement was effective for fiscal years beginning after December 15, 1995. For entities that continued to use the Opinion no. 25 approach, pro forma disclosures needed to include the effects of all awards granted in fiscal years beginning after December 15, 1994.) For companies that were using the recognition provisions of Opinion no. 25, a good starting point will be the information used previously for Statement no. 123 disclosure purposes. The tax return preparation files should include information on NQSOs exercised and ISO disqualified dispositions. Human resource department files may be another good source of information. Although recordkeeping must be done on a grant-by-grant basis, ultimately the excess tax benefits and the tax-benefit deficiencies for each grant are netted to determine the APIC pool. Awards granted before the effective date of Statement no. 123 are excluded from the computation. SEC Staff Accounting Bulletin no. 107 says a company needs to calculate the APIC pool only when it has a current-period shortfall. Given the difficulty of obtaining 10-year-old information, companies should start this calculation as soon as possible in case it is needed. THE SIMPLIFIED APPROACH A recent FASB staff position allows companies to elect a simpler approach to calculating the beginning balance of the APIC pool. Under this method the beginning balance equals the difference between All increases in additional paid-in capital recognized in the companys financial statements related to tax benefits from stock-based compensation during the periods following adoption of Statement no. 123 but before the adoption of Statement no. 123(R). The cumulative incremental compensation expense disclosed during the same period, multiplied by the companys current blended statutory tax rate when it adopts Statement no. 123(R). The blended tax rate includes federal, state, local and foreign taxes. Cumulative incremental compensation is the expense calculated using Statement no. 123 minus the expense using Opinion no. 25. The expense should include compensation costs associated with awards that are partially vested at the date of adoption. Companies have one year from the later of the date they adopt Statement no. 123(R) or November 10, 2005, to select a method for computing the APIC pool. THE IMPACT OF GRANT-BY-GRANT TRACKING Companies determine whether an employees exercise of an NQSO creates an excess tax benefit or deficiency on a grant-by-grant basis by looking at the compensation expense and related deferred tax asset they recorded for each specific grant to see the amount of deferred tax asset relieved from the balance sheet. The deferred tax assets related to all unexercised awards are not considered. If the employee exercises only a portion of an option award, then only the deferred tax asset related to the exercised portion is relieved from the balance sheet. STRADDLING THE EFFECTIVE DATE Many companies using the modified prospective application method will have NQSOs that were granted and at least partially vested prior to adopting Statement no. 123(R). When employees exercise these options, the company should record the reduction in current taxes payable as a credit to APIC to the extent it exceeds the deferred tax asset, if any. Exhibit 3. below, illustrates the impact of NQSOs that straddle the effective date. UNUSUAL SITUATIONS CPAs implementing the tax aspects of Statement no. 123(R) may encounter some unique circumstances. Forfeiture before vesting. Employees who leave a company frequently forfeit their options before the vesting term is complete. When this happens, the company reverses the compensation expense, including any tax benefit it previously recognized. Cancellation after vesting. If an employee leaves the company after options vest but does not exercise them, the company cancels the options. When NQSOs are canceled after vesting, the compensation expense is not reversed but the deferred tax asset is. The write-off is first charged to APIC to the extent there are cumulative credits in the APIC pool from the prior recognition of tax benefits. Any remainder is expensed through the companys income statement. Expiration. Many nonqualified options expire unexercised, usually because the options are underwater (meaning the option price is higher than the stocks current market price). The same rules apply as with cancellation after vesting the compensation expense is not reversed but the deferred tax asset is. The write-off is first charged to APIC to the extent there are cumulative excess tax benefits. Any remaining amount is expensed through the companys income statement. POSSIBLE PITFALLS When implementing Statement no. 123(R) CPAs need to exercise some caution in certain areas. Deferred tax rates. Companies that operate in more than one country need to be especially careful computing the deferred tax asset. Such computations should be performed on a country-by-country basis, taking into account the tax laws and rates in each jurisdiction. Tax laws about stock option deductions vary around the world. Some countries do not allow deductions while others permit them at the grant or vesting date. Underwater options. When an option is underwater, Statement no. 123(R) does not permit the company to record a valuation allowance against the deferred tax asset. Valuation allowances are recorded only when a companys overall tax position shows future taxable income will not be sufficient to realize all of the benefits of its deferred tax assets. The deferred tax asset related to underwater options can be reversed only when the options are canceled, exercised or expire unexercised. Net operating losses. A company may receive a tax deduction from an option exercise before actually realizing the related tax benefit because it has a net operating loss carryforward. When that occurs, the company does not recognize the tax benefit and credit to APIC for the additional deduction until the deduction actually reduces taxes payable. CASH FLOW IMPACT The method a company selects to compute the APIC pool also has an impact on how it represents realized tax benefits in its cash flow statement. Under Statement no. 123(R) companies must use a gross approach to reporting excess tax benefits in the cash flow statement. The excess tax benefit from exercised options should be shown as a cash inflow from financing activities and as an additional cash outflow from operations. Excess tax benefits cannot be netted against tax-benefit deficiencies. The amount shown as a cash inflow from financing will differ from the increase in APIC due to excess tax benefits when the company also records tax-benefit deficiencies against APIC during the period. Companies that elect the simplified approach will report the entire amount of the tax benefit that is credited to APIC from options that were fully vested before they adopted Statement no. 123(R) as a cash inflow from financing activities and a cash outflow from operations. For partially vested options or those granted after adopting Statement no. 123(R), the company will report only the excess tax benefits in the cash flow statement. A good starting point for calculating the beginning APIC pool and deferred tax asset is the information the company used for Statement no. 123 disclosure purposes. Tax return preparation files and human resource records also may include information on exercised NQSOs and any ISO disqualified dispositions. Companies need to calculate the APIC pool only when they have a current-period shortfall. However, given the difficulty of obtaining 10-year-old information, its a good idea to start this calculation as soon as possible in case it is needed. If a company operates in more than one country, be careful when computing the deferred tax asset. Perform the computations on a country-by-country basis, taking into account the tax laws and rates in each jurisdiction. FINAL THOUGHTS Many companies are still considering modifications to their existing stock option plans before they adopt Statement no. 123(R). Those with underwater stock options are deciding whether to accelerate the vesting to avoid recognizing compensation expense. Although the compensation expense deduction can be avoided under the modified prospective method, the impact on the APIC pool cannot be avoided. When the options eventually expire unexercised, the company must write off the as-if deferred tax asset against the APIC pool to the extent of net excess tax benefits. Depending on the size of the option grant, this may reduce the APIC pool to zero. The income tax accounting requirements of Statement no. 123(R) are very complex. Both the computation of the beginning APIC pool and the ongoing calculations require companies to develop a process for tracking individual stock option grants. The newer simplified method only adds another set of computations companies will have to perform. Public companies also must focus on designing the proper internal controls to meet the requirements of section 404 of the Sarbanes-Oxley Act. Combined with the potential difficulty of tracking down 10-year-old information, the obvious conclusion is to start now.
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